Sehr geehrte Mitglieder,
in der Unionsratsversammlung am 29. November 2025 wurden Änderungen und Anpassungen in der Beitragsordnung beschlossen, die zum 01. Januar 2026 wirksam werden.
Die Anpassungen sorgen für eine bessere Verständlichkeit und Struktur, eindeutige Begrifflichkeiten und eine Vereinheitlichung der Gebühren und Beiträge.
Die Vereinheitlichung der Beiträge führt bei einigen wenigen Vereinen zu Beitragserhöhungen. Für diese Vereine haben wir aufgrund der Kürze der Zeit bis zum Inkrafttreten ein Sonderkündigungsrecht integriert, dass innerhalb von 4 Wochen ausgeübt werden kann.
Die neue Beitragsordnung ist im Download-Bereich verfügbar.
Herzliche Grüße
Das Präsidium

