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Die DSU ist als anerkannter Dachverband gemäß Waffengesetz dazu verpflichtet, die Ausbildung von Sportschützen zu organisieren. Siehe hierzu § 15 des Waffengesetzes:
§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
(1) als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der
…
4. a) auf eine sachgerechte Ausbildung in den schießsportlichen Vereinen und … hinwirkt
Aus dem Waffengesetzes ist nicht abzuleiten, dass die DSU selbst Ausbildungen von Sportschützen vornimmt, vielmehr hat sie dafür Sorge zu tragen, dass eine geregelte Ausbildung durchgeführt wird. Hierzu bildet sie Ausbilder als sogenannte Lizenzträger sowie Multiplikatoren zentral aus.
Die Lizenzträger übernehmen dabei die Aufgabe, die gesetzliche geregelten Ausbildungsinhalte nach dem Waffengesetz oder dem Sprengstoffgesetz zu vermitteln und die vorgeschriebenen Prüfungen zu diesen Themen zu organisieren und abzunehmen.
Die Multiplikatoren dienen der Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, aus dem schießsportlichen Umfeld. Teilnehmende an Multiplikatoren-Schulungen können und sollen das Erlernte in den Vereinen an ihre Mitglieder weitergeben.
Daneben werden Personen gesondert ausgebildet, die spezielle Funktionen innerhalb der Vereine als Schnittstelle zum Dachverband ausüben.
Zur Umsetzung des Ausbildungsprogramms wurde ein Lizenzprogramm mit einem definierten Verfahren der Erteilung der Lizenzen durch die DSU etabliert. Das Verfahren ist in den Dokumenten „Ausbildungsprogramm der Deutschen Schießsport Union“ und „Verfahrensbeschreibung zur Lizenzierung und Kompetenzfeststellung von Personen“ beschrieben.
Die DSU legt großen Wert auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit des gesamten Lizenzierungsverfahrens und hat den gesamten Prozess genau dokumentiert.Im folgenden sind die relevanten Dokumente für das Lizenzprogramm einsehbar.
Inhaber einer Ausbilderlizenz, Bewerber für eine neue Lizenz aber auch alle Interessierten finden hier alle relevanten Informationen: