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Pressemitteilung zur Forderung des Innenpolitikers Marcel Emmerich

Gemäß eines Presseartikels vom 11.04.2023 auf dem Portal „t-online.de“ fordert der Innenpolitiker Marcel Emmerich eine Verschärfung des Waffenrechts

Die geforderte Änderung ist seit Jahren Gesetz!

Gemäß eines Presseartikesl vom 11.04.2023 auf dem Portal „t-online.de“ fordert der Innenpolitiker Marcel Emmerich (Bündnis 90/die Grünen), wie bereits zuvor die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), eine Verschärfung des Waffenrechts. Nach dem Vorschlag von Emmerich soll der Verfassungsschutz alle Waffenbesitzer nachträglich durchleuchten, bei denen das noch nicht geschehen ist. Hierbei beruft sich der Abgeordnete auf ein Gutachten des Bonner Rechtswissenschaftlers, Prof. Dr. Gärditz.

Unser Kommentar: Wieder einmal kennt man hier das bestehende Gesetz nicht, fordert aber immer neue Verschärfungen. Seit über 20 Jahren wird jeder Waffenbesitzer von Beginn an und dann regelmäßig alle drei Jahre auf seine Zuverlässigkeit überprüft. Hierzu gehört seit Februar 2020 auch die Überprüfung durch die Verfassungsschutzbehörden.

Zwar stellt auch der Abgeordnete Emmerich im genannten Artikel heraus, dass eine solche sogenannte Regelanfrage beim Verfassungsschutz existiere, aber eben erst seit 2020. Wer vorher seine Waffenerlaubnis bekommen habe, würde nicht systematisch vom Verfassungsschutz überprüft.

Die Regelung, nach der jeder Inhaber waffenrechtlichen Erlaubnisse regelmäßig alle drei Jahre vollumfänglich überprüft wird, wird dabei komplett übersehen, steht aber bereits seit 2003 im § 4 Abs. 3 des Waffengesetzes. Als bei einer der letzten Waffengesetzänderungen 2020 die Regelabfrage der Verfassungsschutzbehörden eingeführt wurde, war es ein besonderes Anliegen der Politik, dass diese unmittelbar nach Verkündung des Gesetzes im Februar in Kraft tritt und nicht erst im September, wie der Rest der Änderungen.

Dies bedeutet aber auch, dass nunmehr drei Jahre später jeder Waffenbesitzer mindestens einmal durch die periodische Dreijahresüberprüfung gegangen sein muss, vorausgesetzt, die Behörden haben korrekt gearbeitet und das Gesetz befolgt.

Unser Kommentar: Wir beklagen regelmäßig Probleme beim Vollzug, oft verursacht durch Überlastung und schlechte personelle und materielle Ausstattung der Behörden, die zu Fehlern führen und letztlich in Verschärfungen für alle Waffenbesitzer enden. Es kann überhaupt nicht sein, dass ein Schütze oder Jäger heute noch nicht geprüft ist; Eintragungen neu gekaufter Waffen oder die Verlängerung des Jagdscheins kommen ja noch als Überprüfungsanlässe hinzu. Wenn heute noch erkannte Extremisten Waffen besitzen, ist das eigentlich nicht zu erklären.

Ein weiterer Punkt ist die verwirrende Vielzahl unterschiedlicher Regelungen im Waffengesetz. Hier haben wir mittlerweile eine kaum zu toppende Komplexität erreicht. Wenn schon ein Rechtsprofessor in einem Gutachten bestehende Regelungen nicht erkennt, kann das von einem normalen Schützen oder Jäger kaum mehr verlangt werden. Bei unseren Mitgliedern führen aber Verstöße ganz regelmäßig zur sofortigen Unzuverlässigkeit und dem Entzug der Waffen.