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Die Deutsche Schießsport Union e.V. ist als anerkannter Dachverband nach §15 WaffG für seine Mitgliedsvereine und Einzelmitglieder aktiv. Regelmäßig entsenden die Mitgliedsvereine ihre Deligierten zur jährlichen Delegiertenversammlung, die satzungsgemäß das höchste Organ der DSU bildet. Die Delegiertenversammlung setzt sich aus den entsandten Delegierten der Vereine, den Mitglieder des Unionsrates sowie den Ehrenmitgliedern der DSU zusammen.
Die Delegiertenversammlung nimmt, neben anderen satzungsgemäßen Aufgaben, die Berichte des Unionsrates entgegen, entlastet diesen und wählt die Mitglieder des Unionsrates.
Der Unionsrat ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht der Delegiertenversammlung vorbehalten sind oder in die Zuständigkeit des Präsidiums fallen; er handelt daher als Bindeglied zwischen der Delegiertenversammlung und dem Präsidium. Insbesondere wählt er das Präsidium und berät dieses in wichtigen Angelegenheiten.
Die DSU wird gesetzlich durch das Präsidium vertreten. Die fünf Mitglieder des Präsidiums setzten sich aus dem Präsidenten sowie vier Vize-Präsidenten zusammen.