Bundeskriminalamt veröffentlicht das „Bundeslagebild Waffenkriminalität 2022“
Differenzierung bei Verstößen gegen das Waffengesetz nötig!
Am 26. Juni 2023 hat das Bundeskriminalamt (BKA) das Bundeslagebild Waffenkriminalität veröffentlicht.
33.685 (+6,4 %) Verstöße gegen das Waffengesetz wurden danach in 2022 festgestellt. In 4.092 Fällen (+5,4 %) kam es zu einer Drohung mit einer Schusswaffe, in 4.442 Fällen (+9,0 %) zu einer Schussabgabe. Damit sind 75% der Verstöße andere Sachverhalte.
Und in nur 0,6 % aller erfassten Straftaten kam es dabei zur Schusswaffenverwendung. 99,4 % der Straftaten werden also mit anderen Tatmitteln begangen.
Die DSU sowie alle weiteren Schießsport- und Jagdverbände sowie der VDB fordert seit Jahren eine differenzierte Erfassung der Straftaten gegen das Waffengesetz in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Denn in der PKS erfasst werden Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG), Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder sonstige Straftat unter Verwendung einer Schusswaffe.
Ein Verstoß gegen das WaffG kann dabei aber sowohl der unrechtmäßige Umgang mit Schusswaffen oder ihnen gleichgestellten Gegenständen (z. B. Schalldämpfer oder Schreckschusswaffen) oder mit weiteren tragbaren Gegenständen (z. B. Schlagstöcke oder Wurfsterne) sein, als auch ein eher harmloser Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften (Patrone in der Jackentasche). Der im vergangenen Jahr erstmals erfolgte Anstieg der Straftaten könnte damit auch durch die nach Corona wieder vermehrt erfolgenden Aufbewahrungskontrollen seitens der Waffenbehörden erklärt werden - könnte! Denn so genau differenziert die PKS hier nicht, gibt dazu also keine genauen Auskünfte.
Es wird in der PKS weder zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen noch zwischen legal besessenen oder illegalen Waffen unterschieden. So heißt es im aktuellen Bundeslagebild Waffenkriminalität:
Wenngleich die PKS keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße vorsieht, dürfte es sich nach polizeilicher Einschätzung überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln.
Bis 2015 gab es diese Unterscheidung noch. So heißt es noch im Bundeslagebild 2015:
Im Berichtsjahr 2015 wurden 470 Waffen an Tatorten im Zusammenhang mit Straftaten nach dem StGB sichergestellt. In 72,4 % der Fälle handelte es sich um erlaubnisfreie Gas-, Alarm- und Luftdruckwaffen. Der Anteil der erlaubnispflichtigen Schusswaffen betrug 27,6 %. Von den sichergestellten Waffen befanden sich 4,9 % in legalem Besitz.
Angewendet bedeuten diese Zahlen, dass 95% der bei Straftaten verwendeten Waffen in illegalem Besitz sind. Damit werden nur 0,03 % der 5.628.584 erfassten Straftaten mit legalen Schusswaffen begangen. Das Bundeslagebild Waffenkriminalität müsste folglich eher "Bundeslagebild illegale Waffenkriminalität" heißen.
Die illegale Herstellung und der illegale Handel mit Schusswaffen nehmen auch einen großen Raum ein. Hierbei geht es zum einen um die illegale Einfuhr von Schusswaffen z.B. aus ehemaligen Kriegs- und Krisenregionen, aber auch der illegale Umbau von Schreckschusswaffen oder der illegale Rückbau von Flobertwaffen. Das Clearnet, Darknet oder die Messengerdienste haben sich dabei als potenzielle Beschaffungsquelle etabliert. Im 3D-Druck-Verfahren hergestellte Schusswaffen und wesentliche Waffenteile werden noch vergleichsweise selten sichergestellt, es sei jedoch mit einem steigenden Bedrohungspotenzial zu rechnen.
Mit Schützengruß
Frank Helmut Neis, Präsident