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Aufbewahrung von Schlüsseln zu Waffenschränken

Pressemitteilung der DSU zum Vorgehen nordrhein-westfälischer Waffenbehörden

Aufbewahrung von Schlüsseln zu Waffenschränken

Liebe Mitglieder,
seit kurzem kursieren Schreiben von nordrhein-westfälischen Waffenbehörden, in denen
Waffenbesitzer aufgefordert werden, ihre Schlüssel für Sicherheitsbehältnisse in
klassifizierten Behältnissen gleicher oder höherer Stufe und mit biometrischer Sicherung
oder Zahlenschloss zu verwahren. Sprich, die Schlüssel für 0/I Waffenschränke in 0/I Tresore
zu packen, die selbst keine Schlüssel haben dürfen und auch nicht mehr mitzuführen

Wir haben bereits am 01.09.2023 auf unserer Homepage darüber berichtet (siehe Archiv).

Als Grundlage hierfür wird das Urteil des OVG Münster (20 A 2384/20) vom 30.8.2023
angeführt. Die Gerichtsentscheidung ist aber nicht geeignet, eine derart drastische
Verschärfung in das Waffengesetz hineinzuinterpretieren. Das Gericht hat, durchaus mit
Verständnis für die Bedürfnisse der Waffenbesitzer, nur geurteilt: WENN Schlüssel für
Waffenschränke in einem Behältnis aufbewahrt werden, DANN muss dieser Schlüsselschrank
die gleiche Sicherheitsstufe haben, wie die Waffenschränke selbst. Diese Logik liegt nicht
ganz fern. Nach dem Waffengesetz müssen Schlüssen aber gar nicht in einem Behältnis
aufbewahrt werden, sondern können weiterhin etwa beaufsichtigt, insb. mitgeführt oder
durch räumliche Trennung oder auf andere Weise gegen unbefugte Benutzung gesichert
werden. Das Gesetz hat sich nicht geändert, das ist in dieser Hinsicht seit über 20 Jahren so.

Die DSU wendet sich gemeinsam mit allen Verbänden die über das Forum Waffenrecht
organisiert sind aktuell an den Innenminister von NRW Herbert Reul, damit er die Sache in
Ordnung bringt. Andere Bundesländer, wie etwa die Hansestadt Hamburg, haben das bereits
getan und sind zu einem gedeilichen Ergebnis gekommen.

Wer sich – bei diesem Anlass oder ohnehin – ein neues Sicherheitsbehältnis mit
Klassifizierung 0 oder I und Zahlenschloss etc. anschafft und in diesem dann die Schlüssel
auch anderer Behältnisse unterbringt, ist bereits auf der sicheren Seite; ebenso natürlich,
wer dies schon in seiner jetzigen Situation realisieren kann. Aber Vorsicht: Die Waffen in
dieser Konstellation zählen zusammen und unbegrenzt viele dürfen erst ab Stufe I, nicht
schon mit 0 zusammen lagern. Dies würde dann auch für Waffen gelten, die in getrennten
Behältnissen sind, aber deren Schlüssel zusammen verwahrt werden

Frank H. Neis,

Präsident